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Der echte Hausschwamm, Serpula lacrymans, ist ein holzzerstörender Pilz, der erhebliche Schäden an Gebäuden anrichten kann. Durch eine fachmännische Entfernung des Pilzes und geeignete flankierende Massnahmen wird der Schaden begrenzt und ein erneuter Befall verhindert.

Wenn Sie einen echten Hausschwamm im Haus haben, gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute ist, dass der Hausschwamm an sich für Ihre Gesundheit keine Gefahr darstellt*. Die schlechte ist, dass er für das Gebäude sehr wohl eine Gefahr darstellt. Es gibt allerdings noch eine gute Nachricht: als Fachfirma ist sanawall mit der Entfernung von Hausschwamm bestens vertraut und kann diese Gefahr bannen.

Aber erst einmal von vorne. Der echte Hausschwamm ist ein gefürchteter holzzerstörender Pilz. Er ernährt sich von Zellulose und wächst auf Holz, Spanplatten und anderen zellulosehaltigen Materialien wie Papier, Textilien, Stroh. Diese müssen allerdings feucht genug sein. Am liebsten ist dem Hausschwamm eine Feuchtigkeit des Untergrunds von 35% bis 60% und eine Temperatur von 18°C bis 22°C. Ist er erst einmal gut angewachsen, kann er auch anorganisches Material wie beispielsweise Mauerwerk, Bodenbeläge oder Schüttungen durch- oder überwachsen. Und sollte es einmal zu warm (über 26°C) oder zu trocken sein, stoppt der Hausschwamm sein Wachstum und verbleibt in der Trockenstarre, bis die Bedingungen für ihn wieder gut sind. Bis zu zehn Jahren hält er es so aus. Zugluft mag er allerdings gar nicht. Deshalb wächst er oft in versteckten Hohlräumen, z.B. hinter Möbeln, unter Bodenbelägen oder in Treppenstufen.

Schäden durch den echten Hausschwamm

Das ist auch der Grund, warum man den echten Hausschwamm oft erst sehr spät entdeckt. Wenn die orange bis braunen, weiss geränderten Fruchtkörper an der Oberfläche sichtbar werden, hat sich der Pilz oft schon weit ausgebreitet und erheblichen Schaden angerichtet. Befallenes Holz wird langsam abgebaut und verliert dadurch an Stabilität. Es erscheint dunkler (Braunfäule) und weisst würfelförmige Risse auf (Würfelbruch). Handelt es sich um tragende Balken, besteht Einsturzgefahr.

Die Sanierung ist denn auch oft umfangreich. Das Ziel einer Sanierung ist es, das von Hausschwamm befallende Material möglichst vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Wo dies nicht möglich ist, können Schwammsperrmittel und Heissluftverfahren eingesetzt werden, um den Pilz abzutöten oder am Weiterwachsen zu hindern. Nach der Pilzentfernung wird der Bereich getrocknet und allenfalls herausgebrochene Mauerteile neu aufgebaut. Danach ist das Haus wieder normal nutzbar.

Falls Sie in Ihrem Ferienhaus, in Ihrem Keller oder in Ihrer Wohnung im Neubau einen Hausschwamm entdecken oder vermuten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

*Allergische Personen können mit Kopfschmerzen oder Übelkeit auf den Pilz reagieren. Oft besiedeln zudem Schimmelpilze den echten Hausschwamm und diese gefährden die Gesundheit der Bewohner.

 

Mieter und Vermieter streiten sich oft darüber, wer die Kosten einer Schimmelsanierung oder Hausschwammentfernung zu tragen hat. Das Wissen über die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und eine professionelle Ursachenanalyse helfen, eine faire Lösung zu finden.

Liegt ein grösserer Schaden durch Schimmelpilze (oder Hausschwamm) vor, stellt sich oft die Frage nach der Schuld. Wer hat den Pilzbefall zu verantworten, wer trägt die Kosten für die Analyse und Pilzentfernung?

Oft wird vorschnell der Mieter beschuldigt, er habe die Räume ungenügend gelüftet. Eine einseitige Schuldzuweisung ist jedoch in vielen Fällen nicht möglich. Meist spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So wirkt sich ein ungenügendes Lüftungsverhalten bei einer schlechten Isolierung der Aussenwände unter Umständen schneller und stärker aus als in einem gut isolierten Haus.

Allerdings gibt es sowohl aufseiten der Mieterschaft als auch aufseiten der Vermieter Rechte und Pflichten, die zu beachten sind. So ist beispielsweise der Mieter verpflichtet, die Wohnung oder das Haus sorgfältig zu gebrauchen. Dazu gehört auch das regelmässige und wirkungsvolle Lüften (lesen Sie dazu unseren » Lüftungsleitfaden: de/en/es). Ebenso muss der Mieter Mängel wie etwa einen Schimmelpilzbefall oder das Auftreten eines Hausschwamms dem Vermieter melden. Tut er dies nicht, ist er für den Schaden haftbar, der daraus entsteht (OR 257f,g).

Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, eine Mietwohnung oder ganz generell Räume zu vermieten, die für die vorgesehene Nutzung geeignet sind und diese auch in gutem Zustand zu erhalten (OR 256D). Er muss also beispielsweise einen Pilzbefall in einer Mietwohnung innert nützlicher Frist beseitigen bzw. beseitigen lassen, nachdem ihm dies gemeldet wurde.

Ursachenanalyse schafft Grundlage für Lösungsfindung

Trotzdem kommt es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob der Mieter die Kosten für die Analyse und Dekontamination zu tragen hat, da er seine Sorgfaltspflicht missachtet und die Wohnung ungenügend gelüftet oder geheizt hat oder aber ob der Grund für den Pilzbefall in der Bauweise des Gebäudes zu suchen ist und der Vermieter daher die Kosten tragen muss.

Bevor die Situation eskaliert, ist es ratsam, sich gut zu informieren. Lassen Sie sich beispielsweise vom Mieterverband oder Ihrem Vermieterverein zu den rechtlichen Grundlagen beraten.

Wichtig ist es natürlich auch, über die genauen Ursachen des Pilzwachstums nicht zu spekulieren, sondern sie durch einen Experten klären zu lassen. Mit einer fundierten Ursachenanalyse zeigt sanawall die Gründe auf, die zu einem Befall mit Schimmelpilzen oder echtem Hausschwamm geführt haben. Durch eine unparteiische beratende Stellung unterstützen wir Mieter und Vermieter bei einer fairen und sachbezogenen Lösungsfindung.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und Analyse der Situation.

 

Weiterführende Links:
» Mieterverband
» Hauseigentümerverband
» Casafair – Eigentum mit Verantwortung