Schimmel in Wohnräumen, Bundesamt für Gesundheit BAG

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Schimmelpilz auf Nährboden, Schimmel in Wohnräumen

 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt Empfehlungen zu Problemen mit Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen. Schimmelpilzbefälle unterteilt das BAG grob in die folgenden drei Kategorien: Kategorie 0, 1 und 2.

Bei der Kategorie 0 handelt es sich um einen kleinen Befall, beispielsweise einen einzelnen Fleck, der nicht grösser ist als eine Handfläche. Ein solcher Befall ist gesundheitlich und bauphysikalisch unproblematisch. Den Befall können Sie selbst mit einem Putzlappen entfernen und die Stelle anschliessend mit Putz-Alkohol oder Brennsprit desinfizieren.

Unter Kategorie 1 gehören etwas grössere Schimmelpilzschäden, die nicht grösser als 0,5m2 (z.B. 70cm*70cm) sind, bei dichtem Befall sogar unter 100cm2. Zum Schutze der Gesundheit sollte ein solcher Schimmelpilzbefall nicht toleriert werden. Der Schimmelpilz muss fachgerecht entfernt und die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum geklärt und behoben werden.

Kategorie 2 bezeichnet einen grossen Schimmelpilzbewuchs, beispielsweise einen grossflächigen Befall mit Stockflecken, Schimmelpilzbewuchs an verschiedenen Stellen in der Wohnung oder einen dichten, flächigen Schimmelbewuchs auf einer Fläche von über 100cm2. Solche Schimmelpilz-Schäden gehören unbedingt in die Hände von Spezialisten wie der sanawall gmbh.

Nehmen Sie mit Ihrem Vermieter Kontakt auf oder melden Sie sich als Eigentümer oder Immobilien-Verwalter direkt an uns.

 

» Broschüre Schimmelpilz, BAG

» Webseite des BAG zum Thema Schimmel in Wohnräumen